Rechtsprechung
OLG Schleswig, 14.08.2014 - 7 U 16/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Schwarzgeldabrede - Nichtigkeit des Werkvertrags
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
30.000 Euro "schwarz" erhalten: 205.000 Euro Vergütung verloren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- freier-goetz.de (Kurzinformation)
30.000 Euro "schwarz" vereinbart: 205.000 Euro Vergütung verloren
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
30.000 Euro "schwarz" vereinbart: 205.000 Euro Vergütung verloren! (IBR 2017, 482)
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 22.02.2008 - 4 O 311/05
- OLG Schleswig, 14.08.2014 - 7 U 16/08
- BGH, 17.05.2017 - VII ZR 210/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
Schwarzarbeit wird nicht bezahlt
Auszug aus OLG Schleswig, 14.08.2014 - 7 U 16/08
Erhält der Auftragnehmer über die vereinbarte Pauschalvergütung (hier: von 500.000 Euro) hinaus für seine Leistungen eine weitere Zahlung (hier: von 30.000 Euro), die nicht "über die Bücher laufen soll" , liegt eine Teil-Schwarzgeldabrede vor, die zur Nichtigkeit des gesamten Bauvertrags führt (Anschluss an BGH, IBR 2014, 327).Erhält der Auftragnehmer über die vereinbarte Pauschalvergütung (hier: von 500.000 Euro) hinaus für seine Leistungen eine weitere Zahlung (hier: von 30.000 Euro), die nicht "über die Bücher laufen soll" , liegt eine Teil-Schwarzgeldabrede vor, die zur Nichtigkeit des gesamten Bauvertrags führt (Anschluss an BGH, IBR 2014, 327).
Im Termin vom 8. Juli 2014 sind die Parteien darauf hingewiesen worden, dass auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10.04.2014 (Az. VII ZR 241/13) von einer Gesamtnichtigkeit des Werkvertrages der Parteien auszugehen sein dürfte.
Dieses könnte allenfalls dann als nur teilunwirksam angesehen werden, wenn die Parteien dem "neben dem Vertrag" vereinbarten Teilwerklohn konkrete von der Klägerin zu erbringende Einzelleistungen zugeordnet hätten (vgl. BGH, Urt. v. 10.04.2014, NJW 2014, 1805, Tz. 13 m.w.N.).
Ebenso bestehen keine gesetzlichen Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht, wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10.04.2014 (a.a.O., Tz. 14 ff.) ausgeführt hat.
- BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13
Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit
Auszug aus OLG Schleswig, 14.08.2014 - 7 U 16/08
Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrages, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH, Urt. v. 01.08.-, Az.: VII ZR 6/13, NJW -, 3167 - Tz. 13).In seiner Entscheidung vom 01.08.- (VII ZR 6/13) hat der Bundesgerichtshof dazu ausdrücklich ausgeführt, es könne für die Annahme einer Nichtigkeit ausreichen, dass der Besteller den Gesetzesverstoß des Unternehmers kennt und diesen bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt.